Dieses Modellfluggelände ist vom MFSD ausgewiesen. Der Flugbetrieb findet im Rahmen der dem MFSD erteilten LBA-Betriebsgenehmigung statt.
(1) Jeder Modellpilot hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen nicht gefährdet oder gestört werden. Fehlverhalten, insb. Zuwiderhandlungen gegen diese Flugordnung oder die standardisierten Regeln für Flugmodelle, sowie die einschlägigen gesetzlichen Regelungen (EU Drohnen VO) können zum Ausschluss vom Flugbetrieb führen.
(2) Gastpiloten melden sich beim Flugleiter oder einem anwesenden Vereinsmitglied und tragen sich mit Namen und Unterschrift im Flugbuch ein, wodurch sie Kenntnis und Einhaltung der Regeln der Betriebsgenehmigung des MFSD und der örtlichen Regeln bestätigen und eine Tagesmitgliedschaft erwerben. Für Gastflieger gilt:
• Der Preis für die Tagesmitgliedschaft beträgt 5€.
• Der Nachweis über die Haftpflichtversicherung ist vorzulegen
• Der notwendige Kenntnisnachweis (DMFV oder MFSD) ist vorzulegen
• Der Pilot benötigt eine EU-Registrierungsnummer (eID)
• Die Registrierungsnummer muss auf den Flugmodellen angebracht
(3) Der Betrieb von Flugmodellen ist nur mit einer ausreichenden Haftpflichtversicherung erlaubt, die das jeweilige Flugmodell und dessen Betrieb einschließt; der Nachweis ist zu erbringen.
(4) Beim Betrieb von Flugmodellen über 2kg Gewicht oder über 120m Flughöhe ist ein Kenntnisnachweis/Schulungsnachweis eines Verbandes erforderlich, dem eine Betriebsgenehmigung durch das LBA erteilt wurde.
(5) Auf dem Gelände dürfen Flugmodelle bis 12 kg Abfluggewicht betrieben werden, der Betrieb von Modellen mit Verbrennungsmotoren und Turbinen (mit Ausnahme von EDF) ist verboten!
(6) Der allgemeine Flugbetrieb beginnt und endet mit der bürgerlichen Dämmerung (etwa 30min vor Sonnenauf- bzw. nach Sonnenuntergang). Zwischen 22:00 und 06:00 Uhr findet grundsätzlich kein Flugbetrieb statt.
(7) Bei aktivem Flugbetrieb mit mehr als drei Flugmodellen gleichzeitig ist ein Flugleiter zu bestimmen. Der Flugleiter wird unter den anwesenden Piloten jeweils in Abstimmung festgelegt, er führt das Flugbuch und darf während der Zeit seines Dienstes kein Flugmodell steuern, außer dies ist zur kurzfristigen Vermeidung von Gefahren notwendig. Der Flugleiter regelt den Flugbetrieb, wobei seinen Anweisungen Folge zu leisten ist.
(8) Der Überflug von Piloten- und Vorbereitungsraum, sowie Parkflächen und Zuschauerbereich ist nicht gestattet. Das Überfliegen von einzelnen Personen im Flugraum hat mit einer ausreichenden Flughöhe zu erfolgen.
(9) Die Start- und Landebahn/Landefläche ist während des Flugbetriebs grundsätzlich freizuhalten. Es ist auf startende bzw. landende Flugmodelle zu achten. Für den Flugbetrieb sind die bereitgestellten Hinweisschilder vor dem Einflugbereich aufzustellen. Bei mehreren Personen auf dem Gelände muss die Absperrkette angebracht werden, um das Flugfeld auch visuell abzugrenzen. Piloten, die zum Starten oder nach der Landung die Start-/Landebahn betreten, geben den übrigen Piloten einen entsprechenden Hinweis. Piloten, die starten oder landen, weisen ihrerseits auf ihre Absicht hin. Gäste und Besucher dürfen die Start-/Landefläche nur betreten, wenn sie vom Flugleiter oder einem Vereinsmitglied dazu aufgefordert werden.
(10) Für die am Flugbetrieb teilnehmenden Piloten besteht Alkoholverbot. Es gilt die 0,0 Promille Grenze. Der Flugbetrieb unter Einfluss von sonstigen legalen oder illegalen Drogen ist untersagt; auf dem Modellfluggelände ist der Konsum von Marihuana nicht gestattet. Zuwiderhandlungen führen zu sofortigem Ausschluss vom Flugbetrieb.
(11) Das Hausrecht liegt grundsätzlich beim Vereinsvorstand. Es kann gegenüber Gästen, Besuchern oder Dritten durch anwesende Vereinsmitglieder ausgesprochen werden, wenn der Vorstand nicht anwesend ist. Sofern ein Flugleiter bestimmt ist, übt dieser bei Abwesenheit des Vorstands das Hausrecht aus.
(12) Jeder ist verpflichtet auf den Schutz der Natur und der Umwelt zu achten. Der Brandschutz ist stets sicherzustellen. Das Rauchen auf dem Gelände ist daher bei anhaltender Trockenheit untersagt. Ebenfalls darf bei anhaltender Trockenheit nicht mit dem Auto auf die Rasenfläche gefahren werden.
(13) Bei Unfällen ist der Vorstand unter Tel. 0176/43520265 und ggf. der Rettungsdienst unter 112 zu informieren und das Ereignis im Flugbuch zu vermerken. Eine Rettungstafel wurde beim DRK beantragt, um eine schnelle Rettung zu gewährleisten.
(14) Die Erste-Hilfe-Ausrüstung befindet sich in der Lagerkiste. Es kann auch auf die Ausrüstung eines KFZ zurückgegriffen werden.
(15) Bei Abstürzen bei der Hochspannungsleitung ist sofort die TransNet BW zu kontaktieren unter der 0800 – 7575020. Abstandhalten und nicht versuchen die Flieger selbst zu bergen. LEBENSGEFAHR!
• Trassenanlage: 0337, BRUKA-PHILI-PULVE (Philippsburg – Pulverdingen)
• 380kV Anlage
• Mastnummer 042